FAQ-Liste

Fragen & Antworten

Täglich bekommen wir viele Fragen rund um die Mitgliedschaft bei der SG Bremen-Ost e.V..
Hier haben wir einmal die häufigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet.

Falls deine Frage hier nicht beantwortet werden kann, kontaktiere uns direkt in den Geschäftsstellen.

Antragsformular downloaden, oder in der Geschäftsstelle abholen, ausfüllen, und unterschrieben an die Mail- oder Postadresse senden. Bei der Anmeldung Minderjähriger ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich.

Ja, bis zu dreimal ist eine kostenlose Teilnahme am Training möglich.

Der Beitrag wird mit Eintrittsdatum fällig. Die Beiträge werden per Sepa-Lastschrifteinzug jeweils zum 5.2., 5.5., 5.8. und 5.11. eines Jahres abgebucht, je nach gewählter Zahlungsweise viertel-, halb- oder jährlich.

Bei Sparten mit Zusatzbeitrag muss dieser entsprechend der Kündigungstermine gekündigt werden, bzw. bei Beginn in der Geschäftsstelle als neuer Vertrag vereinbart werden. Bei Zusatzbeiträgen von freien Sparten ist nichts erforderlich.

Eine Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

Das gilt auch für Vertragsänderungen.

Schriftlich (Mail ist zulässig) zu den gültigen Kündigungsterminen mit einer Frist von 4 Wochen.

Eine Lehr- oder Schulbescheinigung bei Studierenden oder Schülerinnen und Schülern über 18 Jahren ermöglicht den ermäßigten Beitrag bis einschließlich des 26. Lebensjahres, für Jugendliche als Einzelmitglied oder den Verbleib im Familienverbund. Voraussetzung ist die rechtzeitige Vorlage der Bescheinigung. Rückwirkende Erstattungen sind nicht möglich!

Für viele Angebote ist unsere SportCard als 10er Karte nutzbar. Einfach in den Geschäftsstellen nachfragen.

In den Ferien sind die Geschäftsstellen nur sporadisch besetzt. Mails und Anrufbeantworter werden aber regelmäßig abgefragt.